Unser Hort-ABC

Abwesenheit: Können Kinder den Hort nicht besuchen, bitten wir um frühzeitige Benachrichtigung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Es ist nicht möglich das Essen abzumelden, jedoch besteht die Möglichkeit das Essen abzuholen.

Adresse: Theodor-Heuss-Straße 10, 30926 Seelze

Anmeldung: Voraussetzung für die mögliche Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag (siehe: Downloads). Der Antrag ist bis spätestens zum 31.01. des Jahres abzugeben, in dem die Aufnahme gewünscht ist. Es ergeht eine Eingangsbestätigung.

Aufsichtspflicht: Die Aufsicht über die Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur Betreuungseinrichtung obliegt der Verantwortung der Sorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskräfte und endet mit der Übergabe an die Sorgeberechtigten, spätestens um 16 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung mit dem selbstständigen Antreten des Heimweges. Bei Abweichungen von getroffenen Vereinbarungen muss die Einrichtung vorab schriftlich informiert werden.

Bankverbindung: Hannoversche Volksbank eG
Kto-Nr. 634 424 000
BLZ 251 900 01
IBAN DE55 2519 0001 0634424000
BIC VOHADE2HXXX

Betreuungstage: Die Eltern legen im offenen Angebot aus den angebotenen Betreuungstagen bis zu drei Wochentage, an denen ihr Kind betreut werden soll, bei Aufnahme verbindlich fest. In der festen Gruppe erfolgt die Betreuung fest montags bis donnerstags.

Datenschutzbeauftragte: Für alle Fragen und Belange zum Datenschutz im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung steht Ihnen aus dem Vereinsvorstand Frau Theresa Hübner zur Verfügung. Ihre Anfragen richten Sie bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Elternabend: Es findet im laufenden Hortjahr wenigstens ein Elternabend statt.

Elternbeiträge: Die monatlichen Elternbeiträge setzen sich aus dem Betreuungsentgelt und Essengeld zusammen. Sie werden durch den Träger der Einrichtung im SEPA-Lastschriftsmandatsverfahren im Voraus zum Monats-Ersten abgebucht. Hierzu muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Ein Betreuungsjahr umfasst 12 volle Beitragsmonate.

Die Elternbeiträge betragen derzeit (Stand: November 2022):

im offenen Angebot:
1 Betreuungstag / Woche: 53,00 € (38,50 € Betreuungsentgeld + 14,50 € Essengeld)
2 Betreuungstage / Woche: 106,00 € (77,00 € Betreuungsentgeld + 29,00 € Essengeld)
3 Betreuungstage / Woche: 159,00 € (115,50 € Betreuungsentgeld + 43,50 € Essengeld)
in der festen Gruppe:
4 Betreuungstage / Woche: 212,00 € (154,00 € Betreuungsentgeld + 58,00 € Essengeld)

Elternmitarbeit: Die Eltern werden durch die Übernahme bestimmter Aufgaben aktiv mit in das Hortleben eingebunden und haben so die Möglichkeit Einfluss zu nehmen und mitzugestalten. Eltermitarbeit ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes unabdingbar, dazu gehören regelmäßige Teilnahme an Elternabenden, Mitorganisation von Festen und Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, sowie eine aktive Teilnahme am Betrieb. 

E-Mail Vorstand: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

E-Mail Hort: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Essengeld: Das monatliche Essengeld wird zusammen mit dem monatlichen Betreuungsentgelt eingezogen. Das Essengeld ist übernahmefähig nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Ferienbetreuung: Der Hort ist an Ferientagen geschlossen!

Finanzen: Unser Hort finanziert sich ausschließlich durch Elternbeiträge sowie Spenden.

Getränke: Wir bieten in der Betreuungszeit Wasser und Apfelschorle an.

Gruppengröße und -zusammensetzung: Täglich werden bis zu 30 Kinder von der 1. bis 4. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule Lohnde in zwei alters- und geschlechtergemischten Gruppen betreut. Die Gruppengrößen sind auf 10 Kinder täglich im offenen Angebot und 20 Kinder in der festen Gruppe begrenzt.

Haftung: Für Garderobe und persönliche Gegenstände der Kinder übernimmt der Träger der Einrichtung bei Verlust oder Beschädigung grundsätzlich keine Haftung.

Hausaufgaben: Unter Aufsicht und Anleitung können die Kinder im Hort ihre Hausaufgaben erledigen. Die Eltern sollten aber in jedem Fall regelmäßig in die Schul- und Hausaufgabenhefte ihrer Kinder Einsicht nehmen. Die Verantwortlichkeit für die Hausaufgaben verbleibt bei den Eltern.

Hausschuhe: Die Kinder benötigen Hausschuhe mit fester Sohle, die im Hort verbleiben.

Heimweg: Die Kinder werden bis spätestens 16:00 Uhr von einer berechtigten Person abgeholt, oder treten nach vorheriger Vereinbarung den Heimweg selbstständig an.

Kaution: Die im Betreuungsvertrag festgelegte Kaution wird zu Beginn des Betreuungsverhältnisses fällig. Sie ist eine Sicherheit für den Hortbetrieb. Die Kaution wird nicht verzinst und bei Beendigung des Betreuungsvertrages zurückerstattet.

Kooperation: Zwischen dem Hort Lohnder Langstrümpfe und der Astrid-Lindgren-Schule Lohnde findet eine enge Zusammenarbeit statt.

Krankheit: Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Betreuungseinrichtung nicht besuchen. Bei Krankheiten sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bindend.

Kündigung: Das Betreuungsverhältnis endet automatisch zum Ende des 4. Schuljahres oder durch vorzeitige Kündigung bis Ende Februar zum Ende des laufenden Schuljahres (31.7.). Diese Frist gilt auch für eine Reduzierung der Betreuungstage im offenen Angebot.

Mitarbeiter: Die Gruppen werden von einer Erzieherin und einer Sozialassistentin geleitet und von einer pädagogischen Unterstützungskraft unterstützt.

Öffnungszeiten: Der Hort ist in der Regel während der Unterrichtstage montags bis donnerstags 12:45 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. In den Schulferien, sowie an gesetzlichen Feiertagen bleibt er geschlossen.

Räumlichkeiten: Der Hort nutzt Räume im alten Schulgebäude der Astrid-Lindgren-Schule in Lohnde. Die drei kinderfreundlichen Räume bieten Platz für die verschiedenen Bedürfnisse der Schulkinder: Sitzgruppen an denen die Kinder basteln oder die Hausaufgaben erledigen können, Platz zum Spielen, eine gemütliche Ecke zum Lesen, ausruhen, Musik hören,...
Zusätzlich gibt es eine Küche mit Büroecke, sowie 2 getrennte Toiletten. Außerdem bietet der große Schulhof die Möglichkeit, fast täglich nach draußen zu gehen.

Telefon: 05137 / 9813495

Verein: Träger des Hortes ist der gemeinnützige Verein „Lohnder Langstrümpfe e.V.“, sein geschäftsführender Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Betreuung der Kinder in unserem Hort bedingt die Mitgliedschaft eines Sorgeberechtigen im Verein.

Versicherungsschutz: Die Kinder der Einrichtung sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung während des Aufenthaltes im Hort und auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, sowie bei Veranstaltungen und Ausflügen versichert.

Zeitplanung: Die Kinder treffen je nach Schulschluss zwischen 12:45 Uhr und 13:30 Uhr im Hort ein. Gegen 13:30 Uhr gibt es ein warmes Mittagessen, es folgen Hausaufgabenzeiten, Spiel- und Bastelangebote, Außenaktivitäten und Freispielzeiten.