ALS

Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Lohnder Langstrümpfe e.V. und der
Astrid-Lindgren-Schule Lohnde

Die Grundschule Lohnde und der Hort in Trägerschaft des Lohnder Langstrümpfe e.V. sind eigenständige, aber eng miteinander verbundene Institutionen, die einen entscheidenden Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder leisten.

Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Lohnder Langstrümpfe e.V. und der Grundschule ist es, die Zusammenarbeit beider Einrichtungen zu vertiefen. Durch die Zusammenarbeit von Erzieherinnen und Grundschullehrer/-innen wird ein nahtloser Übergang von der Schule zum Hort gewährleistet. Beide Seiten erklären sich bereit, die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und Vorraussetzungen zu akzeptieren und sich mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung zu begegnen.

Die Leiter beider Einrichtungen und der Vereinsvorstand arbeiten eng zusammen, die Weisungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten der eigenständigen Einrichtungen bleiben unverändert.

Da Schule und Hort im gleichen Gebäude arbeiten, bestehen optimale Vorraussetzungen für eine Zusammenarbeit.

Die gemeinsame Arbeit beinhaltet folgende Aspekte:

  • Austausch über Schülerdaten und deren Veränderung
  • Weiterleitung von Krank- bzw. Gesundmeldungen von Schülern
  • Gegenseitige Einsichtnahme in die Konzeptionen
  • Regelmäßige Kontaktgespräche zwischen Schule und Hort
  • Gemeinsamer Austausch bei verhaltens- und leistungsauffälligen Kinder zum Entwicklungsstand sowie Einleitung besonderer Maßnahmen mit dem Ziel einzelne Schüler gezielt zu fördern
  • Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, Beteiligung des Hortes an Schulfesten etc.
  • Nutzung der Sanitäranlagen des Hortes durch Schulgruppen, die den angrenzenden Sprachförderraum nutzen
  • Nutzung des Sprachförderraums durch den Hort
  • Nutzung der Schulküche und des Werkraumes durch den Hort bei besonderen Projekten / Aktionen / Veranstaltungen, verantwortlich für die Koordinierung der Nutzung sind die Schul- und Hortleitung
  • Nutzung sämtlicher Draußenfahrzeuge und Spielgeräte der beiden Einrichtungen durch alle Schul- und Hortkinder, Unterbringung der Fahrzeuge im schulischen „Schuppen“
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit der Wartungsarbeiten an den Draußenfahrzeugen und Spielgeräten